Lebenshilfe Braunschweig
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Metallwerkstatt Feuerschale

Maschinelle Fertigung + Metallwerkstatt

Unsere Maschinelle Fertigung und Metallwerkstatt in der Heinz-Scheer-Straße entwirft und fertigt Konstruktionen, stellt Einzel- und Serienfertigungen aus Aluminium, Stahl oder Edelstahl nach Zeichnung und Kundenwunsch her.

Wir greifen auf einen großen Erfahrungsschatz zurück und können auf langjährige Zusammenarbeit mit unseren Auftraggebern verweisen. Zuverlässigkeit und Qualität kennzeichnen unsere Arbeit in der Auftrags- und Systemfertigung.

Wir führen Schweißarbeiten nach MIG/MAG sowie WIG aus. Unsere Werkstatt ist nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert.

Unsere Zertifikate finden Sie

  • hier (Aluminiumtragwerke)
  • hier (Stahltragwerke)

Kunden, die mit uns zusammenarbeiten:

  • Handwerksbetriebe
  • Industriebetriebe
  • Mittelstandsbetriebe
  • Sportartikelhersteller

Leistungen, die wir erbringen:

  • Kundenberatung + Auftragsabwicklung
  • Montagearbeiten
  • Einzel- und Serienfertigung
  • Sortierarbeiten
  • Sägearbeiten
  • Leuchten-Systemfertigung
  • Fertigung an Maschinen (Bohren, Drehen, Fräsen, Stanzen, Schleifen) konventionell
  • Schweißarbeiten MIG + MAG sowie WIG
  • Aluminiumbearbeitung
  • Leichte Stahlkonstruktionen
  • Schneid- und Kantarbeiten auf Maschinen bis 1,2 m
  • Sandstrahlarbeiten Kabine 1 m²
  • Eigenprodukte (z.B. Feuerschalen)
  • Gabelstapler zum Be- und Entladen vorhanden

Unsere Feuerschalen

Wir bieten Feuerschalen in unterschiedlichen Größen, mit und ohne Griffe, an.

Da sich die Preise, abhängig vom Rohstoffmarkt und den Energiekosten, kurzfristig ändern können, bitten wir Sie um eine unverbindliche Anfrage. Sprechen Sie uns also an, wenn Sie Fragen oder Wünsche haben. Wir danken für Ihr Interesse!

Unsere Fachkräfte für Arbeits- und Berufsförderung verfügen über eine qualifizierte berufliche Fachausbildung, zum Teil mit Meister-Abschluss, sowie eine sonderpädagogische Zusatzausbildung. Sie garantieren den prozesssicheren Ablauf der gesamten Fertigung.

Übrigens: Als gemeinnütziges Unternehmen können wir zum reduzierten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent abrechnen. Wenn Sie als betrieblicher Auftraggeber ausgleichsabgabepflichtig sind, haben Sie noch einen weiteren Vorteil: Als privater oder öffentlicher Arbeitgeber können Sie die Hälfte unserer per Rechnung ausgewiesenen Arbeitsleistungen auf Ihre Ausgleichsabgabe anrechnen (§ 223 SGB IX Anrechnung von Aufträgen auf die Ausgleichsabgabe).