Lebenshilfe Braunschweig
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19.01.2023

Neues Gesetz: Begleitung ins Krankenhaus

Für Patientinnen und Patienten mit geistiger oder mehrfacher Behinderung gibt es eine große Erleichterung: Bei einem Aufenthalt im Krankenhaus können sie sich von einer vertrauten Person begleiten lassen. Darauf haben sie seit dem 1. November 2022 einen Rechtsanspruch und die Kosten werden erstattet.

Forderung der Lebenshilfe

„Wir sind froh, dass diese wichtige Unterstützung nun endlich auf sichere finanzielle Füße gestellt wurde. Das hatte die Lebenshilfe über viele Jahre gefordert“, so Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und frühere Gesundheitsministerin.

Bessere Kommunikation

Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung haben im Krankenhaus besondere Bedürfnisse. Die neue Umgebung und medizinische Eingriffe sind für sie meist beängstigend und schwer zu verstehen, die Kommunikation mit dem Klinikpersonal ist insgesamt schwierig. So können gerade bei Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf Versorgungsmängel auftreten, Diagnosen nicht gestellt und Therapien unmöglich werden.

Person des Vertrauens

Selbst wenn Menschen mit Beeinträchtigung im Alltag gut zurechtkommen, können sie im Krankenhaus überfordert sein. Eine begleitende Vertrauensperson ist da eine wertvolle Hilfe. Sie kann schon durch ihre bloße Anwesenheit beruhigend wirken und so die Kooperationsbereitschaft erhöhen. Außerdem kann sie bei sprachlich stark beeinträchtigten Patienten Verhaltensweisen richtig deuten und dem Krankenhauspersonal wichtige Hinweise geben.

Bisher wurden nur die Kosten für Unterkunft und Verpflegung der Begleitperson übernommen. Mit der neuen, wichtigen Regelung ändert sich das: Denn jetzt werden auch die Kosten für die Assistenz an sich übernommen. Das heißt:

  • Wenn die Person des Vertrauens in der Zeit keinen Lohn erhält, gewährt die Krankenkasse Krankengeld.
  • Wenn es sich um eine Unterstützungsperson eines Leistungserbringers der Eingliederungshilfe handelt, übernimmt der Träger der Eingliederungshilfe die Kosten.

Unter www.lebenshilfe.de informiert die Lebenshilfe ausführlich über die gesetzlichen Neuerungen zur Assistenz im Krankenhaus. Dort ist auch eine Checkliste zu finden und eine Handreichung der Fachverbände für Menschen mit Behinderung.

Text: Bundesvereinigung Lebenshilfe
Fotos: pixabay und Lebenshilfe_David Maurer