Lebenshilfe Braunschweig
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11.10.2021

Jubiläum für die Rechte der Werkstattvertreter

Die Werkstätten in Deutschland haben 2021 doppelten Grund zum Feiern: die Werkstätten-VerOrdnung (kurz: WVO) ist 40 Jahre alt geworden und die Werkstätten-Mitwirkungs-VerOrdnung (kurz: WMVO) wird 20 Jahre alt.

Und was bitte ist eine WVO?

Die WVO ist das zentrale Gesetz, wenn es um die Ausgestaltung der Werkstätten geht. Hier ist die Aufteilung der Werkstattangebote in Eingangsverfahren, Berufsbildungsbereich und Arbeitsbereich beschrieben. In der Verordnung sind auch grundlegende Bestimmungen zur Größe und Ausstattung, zum Personal und zu den begleitenden Diensten benannt.

Dazu ist beschrieben, dass die Werkstatt nach den Prinzipien der Wirtschaftlichkeit arbeiten muss. Das heißt, alle müssen gut mit dem Geld umgehen. Den Mitarbeitenden wird ein angemessenes Maß an Mitwirkung und Mitbestimmung ermöglicht. Diese Selbstvertretung wird durch Werkstattrat und Frauenbeauftragte wahrgenommen.

WMVO für die Rechte der Selbstvertreter

Wenn es um die Selbstvertretung für Menschen mit Beeinträchtigung geht, dann kommt die WMVO als zentrales Gesetz ins Spiel. In der WMVO ist dann geregelt, wie die Wahl der Selbstvertreter abläuft und wo Mitwirkung und Mitbestimmung wichtig sind.

Gemeinsames Gestalten

Gute Beispiele für ein gemeinsames Gestalten der Werkstätten sind die beiden zuletzt geschlossenen Betriebsvereinbarungen zu den Themen Entgelt und Arbeitszeit. Im Austausch haben Geschäftsleitung und Werkstattrat der Lebenshilfe Braunschweig ihre Vorstellungen immer wieder erklärt und deutlich gemacht; das Ergebnis der Beratungen ist ein tragfähiger Kompromiss geworden. Das gemeinsame Handeln war durch die Vorgaben der WVO und der WMVO bestimmt. "Auf dieser Grundlage wünschen wir uns weiterhin als Geschäftsleitung und Werkstattrat eine vertrauensvolle Zusammenarbeit", sind sich die beiden Gremien einig.

Text: Martin Wiegand
Fotos: Jonas Scheiffele