Lebenshilfe Braunschweig
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27.10.2018

Landesverband pocht auf umfassende Teilhabe

Eine Diskussion über die Herausforderungen bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes stand im Fokus der Mitgliederversammlung der Lebenshilfe Niedersachsen. Als besonderer Gast äußerte sich Niedersachsens Sozialministerin Carola Reimann.

Landesvorsitzender Franz Haverkamp machte deutlich, dass sich die Lebenshilfe Niedersachsen für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf einsetzen wird: "Das Bundesteilhabegesetz hat Enttäuschungen verursacht. Bestehende Benachteiligungen von Menschen mit einem hohen Unterstützungsbedarf sind mit dem Gesetz nicht beseitigt worden. Noch immer sind Menschen im Arbeitsleben, die nicht das sogenannte Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Tätigkeit aufweisen, von der Teilhabe am Arbeitsleben ausgeschlossen. Noch immer werden Menschen in stationären Wohnformen durch die Deckelung der Leistungen aus der Pflegekasse benachteiligt. Wir müssen dem Anspruch der UN-Behindertenrechtskonvention Rechnung tragen und allen Menschen mit Behinderung einen gleichberechtigten Zugang zur Teilhabe ermöglichen. Dafür steht die Lebenshilfe Niedersachsen ein. Dies ist ein Kernpunkt unserer Arbeit.“ Dabei verwies Haverkamp auch auf den Kerngedanken des Bundesteilhabegesetzes, dass es personenzentrierte Leistungen geben soll, hier sieht er die Akteure im Land Niedersachsen gefordert.  

Ministerin Carola Reimann begrüßte den Systemwechsel durch das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen – kurz Bundesteilhabegesetz: “Welche Unterstützungsleistungen Menschen mit Behinderungen bekommen, richtet sich zukünftig darauf aus, was sie brauchen und was sie möchten und ist nicht länger abhängig von dem Ort, an dem sie leben. Damit die positiven Wirkungen des Gesetzes, das zum 1. Januar 2020 umgesetzt sein muss, in Gänze greifen, bedarf es weiterhin großen Einsatzes aller Beteiligten. Erste Ergebnisse, wie beispielsweise der Aufbau einer ergänzenden Beratungsstruktur und ein von uns mit den Kommunen entwickeltes Instrument für die Ermittlung von Bedarfen zeigen: Wir sind auf einem guten Weg.“