Lebenshilfe Braunschweig
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01.10.2020

Richtlinie für mehr digitale Barrierefreiheit

Die zunehmende Digitalisierung stellt viele Menschen vor teils unlösbare Herausforderungen, wenn die Angebote nicht barrierefrei sind. Das bedeutet, dass sie oft nur schwer oder gar nicht zu bedienen sind. Durch digitale Barrieren werden viele Menschen ausgeschlossen: Beispielsweise können Menschen mit Sehbeeinträchtigungen Texte nur beschwerlich lesen, wenn sie den Kontrast oder die Textgröße nicht einstellen können. Menschen mit Hörbeeinträchtigungen können Inhalte von Videos ohne Untertitel kaum verstehen.

Öffentliche Stellen

Mittlerweile sind alle öffentliche Stellen in Bund, Ländern und Kommunen rechtlich verpflichtet, ihre Internetseiten barrierefrei zu gestalten. Dazu gehört eine Erklärung zur Barrierefreiheit auf ihren Seiten. Darin wird erläutert, welche Teile der Internetpräsenz (noch) nicht barrierefrei sind und wann diese Barrieren beseitigt werden. Mobile Anwendungen öffentlicher Stellen müssen ab dem 23. Juni 2021 barrierefrei sein. 

Wenn Nutzerinnen und Nutzer auf digitale Barrieren stoßen, können sie mit der jeweiligen öffentlichen Stelle Kontakt aufnehmen und sich gegebenenfalls beschweren. Eine Kontaktmöglichkeit ist immer von der öffentlichen Stelle in der Erklärung zur Barrierefreiheit bereitzustellen. Wenn die Antwort nicht zufriedenstellend ist, haben Nutzerinnen und Nutzer das Recht, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens bei der Schlichtungsstelle zu stellen.

Schlichtungsstelle

Diese Schlichtungsstelle für Niedersachsen ist bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen eingerichtet. Schlichtung bedeutet in diesem Sinne, Streitigkeiten über barrierefreie Informationstechnik zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen beizulegen. Ein solches Schlichtungsverfahren ist für die Beteiligten kostenlos.

„Ich begrüße diese Richtlinie sehr! Webbarrieren behindern Teilhabe. Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass Menschen mit Beeinträchtigungen unterschiedlichster Art das Internet genauso handhaben können, wie alle anderen Menschen auch. Alle Menschen müssen sich selbstbestimmt und gleichberechtigt in der digitalen Welt bewegen können“, appelliert Petra Wontorra, Niedersächsische Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen.

Quelle: Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen | Land Niedersachsen
Foto: Tom Fiegel