Lebenshilfe Braunschweig
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Schulbegleitung | Schulassistenz

Die Schulbegleitung | Schulassistenz hat das Ziel, die Teilhabe an Bildung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sicherzustellen.
Grundlage dafür sind Artikel 24 des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN-BRK) sowie § 35 a SGB VIII (Jugendhilfe) oder § 112 SGB IX | § 75 SGB IX (Eingliederungshilfe).

  • Die Antragstellung für eine Schulbegleitung erfolgt in der Regel durch die Sorgeberechtigten bei der zuständigen Jugendhilfe oder der Eingliederungshilfe, also dem Kostenträger.
  • Art und Umfang der individuellen Hilfestellung werden vom Amt festgestellt.

Unsere Aufgaben

Schulbegleitung | Schulassistenz kann an allen bestehenden Schulformen geleistet werden. Es ist eine begleitende Hilfe, damit:

  • der Schulbesuch im Rahmen der Schulpflicht ermöglicht wird
  • die individuellen Bildungsziele erlangt werden können
  • Teilhabe an Bildung gelingt.

Außerdem unterstützt die Schulbegleitung | Schulassistenz je nach Bedarf auch in den außerschulischen Sozialkontakten beispielsweise in Pausenzeiten, auf Ausflügen oder Klassenfahrten. Damit kann sie dazu beitragen, Ausgrenzungen entgegenzuwirken.

  • Verantwortlich für den Schulunterricht ist die Lehrkraft, die Vermittlung von Unterrichtsinhalten ist nicht Aufgabe der Schulbegleitung.
  • Die Aufsichtspflicht für die zu begleitenden Schüler:innen liegt grundsätzlich bei der Schule.

Unsere Unterstützung

Der Umfang unserer Leistung richtet sich nach dem individuellen Hilfebedarf der Schüler:innen. Maßnahmen können sein:

  • Gewährleistung der gleichberechtigten Teilhabe am täglichen Schulbesuch
  • Hilfe zur Strukturierung und Orientierung in Raum, Zeit und Material
  • Erstellung und Erlernen des Umgangs mit didaktischen Materialien
  • Unterstützung bei der Vermittlung sozialer Regeln im Schulalltag
  • Hilfestellung beim Erwerben sozialer Kompetenzen
  • Krisenintervention und Vermittlung in Konfliktsituationen
  • punktuelle „Dolmetscherfunktion“ in Bezug auf Aufgabenstellungen und Kommunikation
  • Schutz vor realen Gefahren und Mobbing
  • Sicherstellung des Austausches zwischen Schule, Elternhaus und Schulbegleitung zum Wohl des Kindes